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   LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20   

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LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20 (https://dejure.org/2021,18638)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20 (https://dejure.org/2021,18638)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2021 - 18 Sa 1197/20 (https://dejure.org/2021,18638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; BAT -KF; GG Art. 140 ; WRV Art. 137
    Verletzung der Neutralitätspflicht durch Tragen eines Kopftuchs im Krankenhaus; Kündigung wegen Verletzung der Neutralitätspflicht; Wirksame arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel; Rechtmäßige Anordnung zum Verbot des Tragens eines Kopftuchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; BAT -KF; GG Art. 140 ; WRV Art. 137
    Verletzung der Neutralitätspflicht durch Tragen eines Kopftuchs im Krankenhaus; Kündigung wegen Verletzung der Neutralitätspflicht; Wirksame arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel; Rechtmäßige Anordnung zum Verbot des Tragens eines Kopftuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Nach diesem theologisch geprägten Selbstverständnis verwirklicht die Arbeitsleistung in der Kirche und den ihr zugeordneten Einrichtungen ein Stück kirchlichen Auftrags in der Welt; hieran wirken alle Beschäftigten durch ihre Tätigkeit und ungeachtet ihres individuellen Glaubens oder ihrer weltanschaulichen Überzeugungen mit (BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 m. w. N.).

    Sie sind gehalten, im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz einen Ausgleich der jeweils widerstreitenden grundrechtlichen Gewährleistungen herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.2010 - 1 BvF 2/05; BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 m.w.N.).

    Auch vorbehaltlos gewährte Grundrechte können zum Schutz anderer Grundrechte oder grundrechtlicher Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.2010 - 1 BvF 2/05; BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 m.w.N.).

    Die hiernach vorzunehmende Güterabwägung betrifft nicht den gesamten Bereich der jeweiligen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen, sondern ist auf den Ausgleich der konkreten Kollisionslage beschränkt (BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 m.w.N.).

    Die diesen zugeordneten Einrichtungen leiten dieses Recht von ihnen ab, sie sind selbst Teil der Kirche (BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11, Beschluss vom 05.12.2007 - 7 ABR 72/06 m.w.N.).

    Die Kirche muss aber in der Lage sein, einen etwaigen Dissens in religiösen Angelegenheiten zwischen ihr und der Einrichtung zu unterbinden (BAG, Beschluss vom 05.12.2007 - 7 ABR 72/06; BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11).

    Hierzu gehören alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten Aufgaben unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstverständnisses zu treffen sind (BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 m.w.N.).

    Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt daher für die Gestaltung dieser Arbeitsverhältnisse wesentlich (BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 m.w.N.).

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Auch Verstöße gegen die Loyalitätspflicht von kirchlichen Mitarbeitern können einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB darstellen (BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12; Niemann, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 20. Auflage 2020, § 626 BGB Rn. 112 f.).

    Werden - wie hier - Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch, er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; BAG, Urteil vom 08.09.2011 - 2 AZR 543/10, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    Die Gerichte haben jedoch sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    (aa) Bei der Abwägung der Grundrechte der Klägerin mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin in die Obliegenheit, die an sie gestellten Loyalitätserwartungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 23.09.2010 - 1620/03; EGMR, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02; BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    Die arbeitsvertragliche Anerkennung der Loyalitäts- und Neutralitätserwartungen der Beklagten durch die Klägerin führt aber dazu, dass der nunmehr anderen Ausübung ihrer Glaubensfreiheit in Gestalt des jetzt - anders als zu Beginn des Arbeitsverhältnisses - von ihr als verbindlich angesehenen religiösen Gebots, ein Kopftuch zu tragen, zumindest kein höheres Gewicht als dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht zukommt (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04, Beschluss vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08; BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12), ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR, Urteil vom 23.09.2010 - 425/03, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Werden - wie hier - Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch, er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; BAG, Urteil vom 08.09.2011 - 2 AZR 543/10, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    Zu den eigenen Angelegenheiten der Religionsgesellschaften gehört, dass diese der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft ihrer Mitarbeiter zugrunde legen können (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83).

    Es kommt weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedensten Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter den Kirchengliedern oder etwa einzelner bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83).

    Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine "Abstufung" der Loyalitätspflichten eingreifen soll, ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83).

    Die Gerichte haben jedoch sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG, Beschluss vom 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83; BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer kirchlichen Einrichtung schließt, hat davon auszugehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen will, zumal er kirchenrechtlich dazu verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07).

    (bbb) Aber auch dann, wenn man mit dem 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts annimmt, eine dynamische Verweisungsklausel stelle als Abänderungsvorbehalt eine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB dar (BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07,), liegt eine unangemessene Benachteiligung nicht vor.

    Bei der Angemessenheitskontrolle ist nicht auf die durch den Arbeitgeber tatsächlich erfolgten Änderungen abzustellen, sondern auf die Möglichkeiten, die ihm eine Klausel einräumt (BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07).

    Eine Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Anstellungsträger, die nicht ausschließlich Bezug nimmt auf die auf dem Dritten Weg von einer paritätisch mit weisungsunabhängigen Mitgliedern besetzten arbeitsrechtlichen Kommission beschlossenen Regelungen, sondern darüber hinaus auch einseitig von der Dienstgeberseite vorgegebene Regelungen erfasst und damit inhaltlich ein Vertragsänderungsrecht der Dienstgeberseite darstellt, begegnet rechtlichen Bedenken (BAG, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07; BAG, Urteil vom 11.02.2009 - 10 AZR 222/08).

    Nur so kann die notwendige Anpassung der Arbeitsbedingungen an veränderte Umstände auch ohne Änderungskündigung erreicht werden (BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07).

  • EGMR, 03.02.2011 - 18136/02

    Kündigung einer bei der evangelischen Kirche angestellten Kindergärtnerin wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    (aa) Bei der Abwägung der Grundrechte der Klägerin mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht der Beklagten ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin in die Obliegenheit, die an sie gestellten Loyalitätserwartungen im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu erfüllen, bei Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten eingewilligt hat (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 23.09.2010 - 1620/03; EGMR, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02; BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12).

    Eine Einschränkung der Religionsfreiheit kommt insbesondere im Hinblick auf die Rechte und Freiheiten anderer in Betracht (EGMR, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02).

    Nach der Rechtsprechung des EGMR, deren Beachtung verfassungsrechtlich geboten ist, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04, Beschluss vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08; BAG, Urteil vom 25.04.2013 - 2 AZR 579/12), ist zu berücksichtigen, dass die Religionsgemeinschaften traditionell und weltweit in Form organisierter Strukturen existieren (EGMR, Urteil vom 23.09.2010 - 425/03, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02).

    Das Recht auf Religionsfreiheit im Sinne der Konvention ist - außer in extremen Ausnahmefällen - jeglicher Beurteilung seitens des Staates im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des religiösen Bekenntnisses oder der Art und Weise, in der es zum Ausdruck gebracht wird, entzogen (EGMR, Urteil vom 03.02.2011 - 18136/02).

  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Die diesen zugeordneten Einrichtungen leiten dieses Recht von ihnen ab, sie sind selbst Teil der Kirche (BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11, Beschluss vom 05.12.2007 - 7 ABR 72/06 m.w.N.).

    Die Zugehörigkeit der auf dieser Rechtsgrundlage begründeten Einrichtungen zur Kirche wird hierdurch nicht aufgehoben (BAG, Beschluss vom 05.12.2007 - 7 ABR 72/06).

    Die Kirche muss aber in der Lage sein, einen etwaigen Dissens in religiösen Angelegenheiten zwischen ihr und der Einrichtung zu unterbinden (BAG, Beschluss vom 05.12.2007 - 7 ABR 72/06; BAG, Urteil vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11).

    Grundlage für die Beurteilung der Zuordnung ist die in den Statuten festgeschriebene Zweckbestimmung und die Struktur der Einrichtung (vgl. BAG, Beschluss vom 05.12.2007 - 7 ABR 72/06).

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Unter den Schutzbereich des Art. 4 GG fallen auch Verhaltensweisen, die nicht allgemein von den Gläubigen geteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 19.10.1971 - 1 BvR 387/85; BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

    Der Umstand, dass die Möglichkeit eines Glaubenskonfliktes für den Arbeitnehmer vorhersehbar war, nimmt jedoch dessen späterer Erklärung, er berufe sich nunmehr auf seine (geänderte) Glaubensüberzeugung, nichts von ihrer rechtlichen Beachtlichkeit; der aktuelle Glaubenskonflikt des Arbeitnehmers ist deshalb nicht weniger bedeutsam im Sinne des Art. 4 Abs. 1 GG (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09).

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer kirchlichen Einrichtung schließt, hat davon auszugehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen will, zumal er kirchenrechtlich dazu verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 28.06.2012 - 6 AZR 217/11, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, Urteil vom 22.07.2010 - 6 AZR 847/07, Urteil vom 10.12.2008 - 4 AZR 801/07).

    Verweist eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Vorschriften eines anderen Regelwerks, führt dies für sich genommen nicht zur Intransparenz (BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).

    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 159/07).

    Dass eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel nicht statisch auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen Bezug nimmt, sondern eine dynamische Verweisung auf die Regelungen in der jeweils gültigen Fassung enthält, begegnet unter dem Gesichtspunkt der Transparenz keinen durchgreifenden Bedenken (BAG, Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 475/10).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Auch das Tragen eines Kopftuchs aus religiöser Überzeugung fällt in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91; BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01).

    Wegen der Bedeutung, die Muslime dem Kopftuch beilegen, gilt es als Sinnbild einer bestimmten Glaubensüberzeugung, als Ausdruck des Bekenntnisses der Trägerin zum islamischen Glauben und damit als sichtbares Zeichen für die Ausübung ihrer Religion (BAG, Urteil vom 10.10.2002 -2 AZR 472/01; BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 21.01).

    Anderenfalls würde den Gerichten eine Bewertung von Glaubenshaltungen oder die Prüfung von theologischen Lehren aufgebürdet, die sie nicht leisten können und nicht leisten dürfen (BAG, Urteil vom 24.02.2011 - 2 AZR 636/09, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10).

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
    Grundgedanke der Dienstgemeinschaft ist die gemeinsam getragene Verantwortung aller im kirchlichen Dienst Tätigen - sei es als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, leitend oder untergeordnet, verkündigungsnah oder unterstützend - für den Auftrag der Kirche (BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014 - 2 BvR 661/12; vgl. zum gemeinsamen Priestertum nach dem Verständnis der Evangelischen Kirche Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, 6. Auflage 2012, § 4 Randnr. 11 f.) Nach dem Selbstverständnis der Kirchen erfordert der Dienst am Herrn die Verkündigung des Evangeliums (Zeugnis), den Gottesdienst (Feier) und den aus dem Glauben erwachsenden Dienst am Mitmenschen (Nächstenliebe).

    Wer in Einrichtungen tätig wird, die der Erfüllung eines oder mehrerer dieser christlichen Grunddienste zu dienen bestimmt sind, trägt demnach dazu bei, dass diese Einrichtungen ihren Teil am Heilswerk Jesu Christi leisten und damit den Sendungsauftrag seiner Kirche erfüllen können (BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014 - 2 BvR 661/12).

    (cc) Die Gerichte für Arbeitssachen haben die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe für die Bewertung vertraglicher Loyalitätspflichten und -obliegenheiten zugrunde zu legen, soweit die Verfassung das Recht der Kirchen anerkennt, hierüber selbst zu befinden (eingehend: BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014 - 2 BvR 661/12).

  • EGMR, 23.09.2010 - 425/03

    Obst gegen Deutschland

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

  • LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 639/18

    Vergütungsansprüche einer Kopftuch tragenden Krankenschwester im Dienste einer

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hamm, 20.04.2011 - 4 Sa 2230/10

    Kündigung und Religionsfreiheit - "Jesus hat sie lieb"

  • EuGH, 11.09.2018 - C-68/17

    Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01

    Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

  • ArbG Gelsenkirchen, 22.07.2020 - 2 Ca 2070/19
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